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Arbeitsrecht Düsseldorf

Der Aufhebungsvertrag

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  • Was ist ein Aufhebungsvertrag? 

Der Aufhebungsvertrag dient der einvernehmlichen Beendigung eines Arbeitsverhältnisses – Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind sich also über dessen Beendigung einig. Dabei können die Bedingungen der Aufhebung grundsätzlich frei gestaltet werden – so kann das Arbeitsverhältnis etwa auch früher beendet werden, als dies bei Einhaltung der Kündigungsfristen möglich wäre und etwaiger Kündigungsschutz des Arbeitnehmers spielt keine Rolle. 

  • Kann ich einen Aufhebungsvertrag auch mündlich schließen? 

Nein! Der Aufhebungsvertrag unterliegt – ebenso wie die Kündigung – einem strengen Schriftformerfordernis. Das bedeutet, dass im Regelfall ein Stück Papier von Arbeitnehmer und Arbeitgeber händisch unterschrieben werden muss! 

Eine Aufhebungsvereinbarung kann daher nicht mündlich, per E-Mail, Telefax, SMS, WhatsApp, Morsegerät, Rauchsignal oder auf sonstigen vergleichbaren Kommunikationswegen vereinbart werden! Das Arbeitsverhältnis droht sonst, nicht wirksam beendet worden zu sein! 

  • Wann bietet sich ein Aufhebungsvertrag an? 

Zum Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann es sowohl auf Veranlassung des Arbeitgebers als auch auf Initiative des Arbeitnehmers kommen. Der Arbeitnehmer kann etwa Interesse an einer einvernehmlichen Beendigung haben, um die ansonsten geltende Kündigungsfrist abzukürzen und früher ein neues Arbeitsverhältnis antreten zu können. Der Arbeitgeber wird meist einen Aufhebungsvertrag vorschlagen, wenn das Verhältnis zum Arbeitnehmer gestört ist und er rechtssicher und ohne das Risiko eines Kündigungsschutzprozesses das Arbeitsverhältnis beenden möchte – häufig ist er dann bereit, zum Ausschluss dieses Risikos etwa eine Abfindung zu zahlen oder sonstige Zugeständnisse zu machen. 

  • Wann sollte sich ein Arbeitgeber zum Aufhebungsvertrag von einem Experten beraten lassen? 

Für Arbeitgeber ist eine frühzeitige Beratung durch einen Experten zu empfehlen – möglichst bereits, wenn die Möglichkeit ins Auge gefasst wird, das Arbeitsverhältnis mit einem bestimmten Mitarbeiter zu beenden. Eine umfassende Prüfung der Sachlage durch einen Rechtsanwalt wird stets sämtliche Möglichkeiten der Beendigung ins Auge fassen und eine Abwägung vornehmen. Zudem kann eingeschätzt werden, welche Risiken mit welcher Möglichkeit verbunden sind und ob und in welchem Umfang Zugeständnisse gegenüber dem Arbeitnehmer gemacht werden sollten. Natürlich kann der Rechtsanwalt im Rahmen des Auftrages auch die Abwicklung der Angelegenheit, die Verhandlungen und die rechtssichere Formulierung und praktische Umsetzung des Vertragsschlusses übernehmen. 

  • Wie sollte ein Arbeitnehmer mit dem Angebot eines Aufhebungsvertrages umgehen? 

Für Arbeitnehmer ist der Abschluss eines Aufhebungsvertrages mit zahlreichen Risiken verbunden, sodass in den meisten Fällen dringend davon abgeraten werden muss, diesen ohne vorherige Prüfung durch einen Rechtsanwalt zu unterzeichnen! 

 Es drohen z.B. weitreichende Konsequenzen im sozialrechtlichen Bereich. Eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, das Nichterreichen der Wartezeit, der Arbeitslosenversicherung. Sogar Verlust der betrieblichen Altersversorgung!  

Da diese Risiken vermeidbar sind, sollte ein betroffener Arbeitnehmer sich unbedingt von einem Experten beraten lassen. Gerne zeigen wir Ihnen alle Ihre Möglichkeiten auf, beraten Sie zu den Konsequenzen und verhandeln mit Ihrem Arbeitgeber, sofern dies gewünscht ist. Oftmals lässt sich eine für Sie wesentlich günstigere und rechtssichere Vereinbarung verhandeln, die alle Ihre Bedürfnisse abdeckt. 

Gerne stehen wir daher jederzeit kurzfristig für eine Beratung zur Verfügung.