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Die Lohnzahlung

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Der Lohnanspruch ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag (§ 611a BGB).
  • Bei Verzug können Verzugszinsen und eine Verzugspauschale anfallen.
  • Achten Sie auf Ausschlussfristen im Arbeits- oder Tarifvertrag.
  • Notfalls hilft eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht.

Bleibt der Lohn aus, geraten viele Arbeitnehmer schnell in Bedrängnis. Sie haben aber wirksame Mittel, Ihren Anspruch durchzusetzen.

Welche Ansprüche habe ich?

Sie haben Anspruch auf die vereinbarte Vergütung für geleistete Arbeit (§ 611a BGB). Zahlt der Arbeitgeber nicht zum Fälligkeitstermin, gerät er in Verzug und schuldet zusätzlich Verzugszinsen.

Was sind Ausschlussfristen?

Viele Arbeits- und Tarifverträge enthalten Verfallklauseln: Ansprüche müssen innerhalb einer bestimmten Frist, oft drei Monate, schriftlich geltend gemacht werden, sonst verfallen sie. Reagieren Sie deshalb rasch und schriftlich.

Wie setze ich den Lohn durch?

Fordern Sie den Lohn schriftlich mit Fristsetzung an. Hilft das nicht, können Sie Lohnklage erheben. Bei erheblichem Zahlungsrückstand kommt zudem eine fristlose Eigenkündigung mit Anspruch auf Schadensersatz in Betracht (§ 626 BGB).

Was, wenn der Arbeitgeber insolvent ist?

Bei Insolvenz können Sie für die letzten drei Monate Insolvenzgeld bei der Agentur für Arbeit beantragen. Die Frist hierfür ist kurz, lassen Sie sich frühzeitig beraten.

Häufige Fragen

Ab wann ist der Arbeitgeber in Verzug?

In der Regel mit Ablauf des vereinbarten Zahlungstermins, ohne dass es einer Mahnung bedarf.

Wie lange habe ich Zeit, meinen Lohn einzufordern?

Beachten Sie Ausschlussfristen im Vertrag, oft drei Monate ab Fälligkeit.

Kann ich wegen ausbleibenden Lohns kündigen?

Bei erheblichem Verzug ja, fristlos nach § 626 BGB, idealerweise nach anwaltlicher Prüfung.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 611a BGB; §§ 286, 288 BGB; § 626 BGB; §§ 165 ff. SGB III (Insolvenzgeld).

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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