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Änderungskündigung: Was tun, wenn sich Ihr Vertrag ändern soll?

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit einem neuen Vertragsangebot.
  • Sie können das Angebot unter Vorbehalt annehmen und die Änderung gerichtlich prüfen lassen.
  • Der Vorbehalt muss innerhalb von drei Wochen erklärt werden (§ 2 KSchG).
  • So sichern Sie Ihren Arbeitsplatz und prüfen zugleich die Berechtigung der Änderung.

Mit einer Änderungskündigung will der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen ändern. Sie verbindet eine Kündigung mit dem Angebot, zu geänderten Bedingungen weiterzuarbeiten.

Was ist eine Änderungskündigung?

Der Arbeitgeber kündigt das bestehende Arbeitsverhältnis und bietet zugleich an, es zu geänderten Bedingungen fortzusetzen, etwa mit anderer Tätigkeit, geringerem Gehalt oder neuem Einsatzort.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Sie können das Angebot annehmen, ablehnen oder unter Vorbehalt annehmen. Die Annahme unter Vorbehalt ist meist die sicherste Variante: Sie arbeiten zunächst weiter und lassen die soziale Rechtfertigung der Änderung gerichtlich prüfen.

Welche Frist gilt für den Vorbehalt?

Den Vorbehalt müssen Sie innerhalb der Kündigungsfrist, spätestens aber innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erklären (§ 2 KSchG). Zugleich ist Änderungsschutzklage zu erheben.

Was passiert vor Gericht?

Das Arbeitsgericht prüft, ob die Änderung der Arbeitsbedingungen sozial gerechtfertigt ist. Ist sie es nicht, gelten die alten Bedingungen weiter.

Häufige Fragen

Soll ich eine Änderungskündigung unter Vorbehalt annehmen?

Häufig ja, so behalten Sie den Job und lassen die Änderung dennoch prüfen.

Welche Frist gilt?

Drei Wochen ab Zugang für Vorbehalt und Klage (§ 2 KSchG).

Was, wenn ich ablehne?

Dann endet das Arbeitsverhältnis mit Ablauf der Kündigungsfrist, sofern die Kündigung wirksam ist.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 2 KSchG; § 4 KSchG. Vgl. Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2024.

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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