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Arbeitsvertrag prüfen: Worauf Sie achten sollten

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Wesentliche Vertragsbedingungen müssen nach dem Nachweisgesetz schriftlich festgehalten werden.
  • Achten Sie auf Befristung, Probezeit, Überstunden und Ausschlussfristen.
  • Vertragsstrafen und nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur eingeschränkt zulässig.
  • Im Zweifel sollten Sie den Vertrag vor Unterschrift prüfen lassen.

Der Arbeitsvertrag bestimmt die Rahmenbedingungen Ihres Jobs. Einige Klauseln können erhebliche Nachteile bringen und sollten vor der Unterschrift geprüft werden.

Welche Angaben muss der Vertrag enthalten?

Nach dem Nachweisgesetz sind die wesentlichen Arbeitsbedingungen schriftlich niederzulegen, etwa Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub und Kündigungsfristen. Fehlen Angaben, drohen dem Arbeitgeber Bußgelder.

Worauf muss ich besonders achten?

Kritisch sind Befristungen, eine lange Probezeit, pauschale Überstundenklauseln und Ausschlussfristen, die Ansprüche schnell verfallen lassen. Auch Versetzungsvorbehalte und Bereitschaftsregelungen sollten Sie prüfen.

Sind Vertragsstrafen und Wettbewerbsverbote zulässig?

Vertragsstrafen sind nur unter engen Voraussetzungen wirksam. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur gültig, wenn eine Karenzentschädigung von mindestens der Hälfte der zuletzt bezogenen Leistungen zugesagt ist (§ 74 HGB).

Was, wenn eine Klausel unwirksam ist?

Unwirksame Klauseln in vorformulierten Verträgen entfallen ersatzlos, der übrige Vertrag bleibt bestehen. Welche Klausel unwirksam ist, lässt sich oft erst nach genauer Prüfung sagen.

Häufige Fragen

Muss ich einen Arbeitsvertrag schriftlich bekommen?

Die wesentlichen Bedingungen sind nach dem Nachweisgesetz schriftlich nachzuweisen.

Sind Ausschlussfristen erlaubt?

Ja, aber sie dürfen bestimmte Mindestfristen nicht unterschreiten und müssen transparent sein.

Ist ein Wettbewerbsverbot ohne Entschädigung wirksam?

Nein, ohne Karenzentschädigung ist es unverbindlich (§ 74 HGB).

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: NachwG; §§ 305 ff. BGB (AGB-Kontrolle); §§ 74 ff. HGB.

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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