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Mobbing am Arbeitsplatz: Ihre rechtlichen Möglichkeiten

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Ein eigenes Mobbinggesetz gibt es nicht, wohl aber wirksame Ansprüche.
  • Der Arbeitgeber muss Beschäftigte vor Anfeindungen schützen (Fürsorgepflicht).
  • Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen kommen Schmerzensgeld und Schadensersatz in Betracht.
  • Eine lückenlose Dokumentation (Mobbingtagebuch) ist entscheidend.

Mobbing kann krank machen und die Existenz bedrohen. Auch wenn es kein eigenes Mobbinggesetz gibt, stehen Betroffenen wirksame Rechte zu.

Was ist Mobbing im rechtlichen Sinn?

Mobbing meint systematisches Anfeinden, Schikanieren oder Diskriminieren über einen längeren Zeitraum. Maßgeblich ist das fortgesetzte Zusammenwirken einzelner Handlungen, die in ihrer Gesamtheit das Persönlichkeitsrecht verletzen.

Welche Pflichten hat der Arbeitgeber?

Aus der Fürsorgepflicht (§ 241 Abs. 2 BGB) muss der Arbeitgeber Beschäftigte vor Mobbing schützen und eingreifen, wenn er davon erfährt. Unterlässt er das, kann er selbst haften.

Welche Ansprüche habe ich?

In Betracht kommen Unterlassung, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei schweren Persönlichkeitsverletzungen (§ 823 BGB). Liegt eine Benachteiligung wegen eines geschützten Merkmals vor, greift zusätzlich das AGG.

Wie sichere ich Beweise?

Führen Sie ein Mobbingtagebuch mit Datum, Ort, Beteiligten und konkreten Vorfällen. Sichern Sie E-Mails und benennen Sie Zeugen. Eine gute Dokumentation ist im Streit oft ausschlaggebend.

Häufige Fragen

Gibt es ein Mobbinggesetz?

Nein, aber Ansprüche ergeben sich aus Fürsorgepflicht, Persönlichkeitsrecht und AGG.

Kann ich Schmerzensgeld verlangen?

Bei schweren Persönlichkeitsverletzungen ja (§ 823 BGB).

Was ist ein Mobbingtagebuch?

Eine fortlaufende Dokumentation der Vorfälle, die als Beweismittel dient.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 241 Abs. 2 BGB; § 823 BGB; AGG.

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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