- Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das volle Entgelt fort (§ 3 EFZG).
- Voraussetzung ist eine mindestens vierwöchige Beschäftigung (Wartezeit).
- Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
- Bei einer neuen, anderen Erkrankung beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum neu.
Wer krank wird, steht finanziell nicht sofort ohne Einkommen da: Das Entgeltfortzahlungsgesetz sichert für eine begrenzte Zeit die volle Vergütung.
Wie lange wird der Lohn fortgezahlt?
Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber bis zu sechs Wochen das volle Arbeitsentgelt fort (§ 3 EFZG). Der Anspruch besteht nach einer ununterbrochenen Beschäftigung von vier Wochen.
Was gilt nach den sechs Wochen?
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger, zahlt die gesetzliche Krankenkasse Krankengeld. Es beträgt rund 70 Prozent des Bruttoentgelts, höchstens 90 Prozent des Nettoentgelts.
Wann beginnt der Anspruch neu?
Bei einer neuen, von der ersten unabhängigen Erkrankung beginnt der Sechs-Wochen-Zeitraum erneut. Bei derselben fortbestehenden Erkrankung gilt das nur unter besonderen Voraussetzungen.
Welche Pflichten habe ich?
Sie müssen die Arbeitsunfähigkeit unverzüglich anzeigen und nachweisen. Die ärztliche Bescheinigung wird in der Regel elektronisch an den Arbeitgeber übermittelt.
Häufige Fragen
Wie lange zahlt der Arbeitgeber bei Krankheit?
Bis zu sechs Wochen das volle Entgelt (§ 3 EFZG).
Was bekomme ich nach sechs Wochen?
Krankengeld von der gesetzlichen Krankenkasse.
Gilt die Lohnfortzahlung ab dem ersten Tag?
Erst nach vier Wochen ununterbrochener Beschäftigung.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 3 EFZG; §§ 44 ff. SGB V (Krankengeld).

Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.
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