- Das AGG verbietet Benachteiligungen wegen bestimmter Merkmale.
- Geschützt sind unter anderem Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
- Bei Verstoß bestehen Ansprüche auf Entschädigung und Schadensersatz (§ 15 AGG).
- Ansprüche müssen innerhalb von zwei Monaten geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG).
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt Beschäftigte vor Benachteiligung. Wer diskriminiert wird, kann Entschädigung und Schadensersatz verlangen.
Was verbietet das AGG?
Das AGG untersagt Benachteiligungen wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität (§§ 1, 7 AGG), und zwar bei Einstellung, Bezahlung, Aufstieg und Kündigung.
Was ist eine Benachteiligung?
Sie kann unmittelbar sein, etwa eine Ablehnung wegen des Alters, oder mittelbar, wenn eine neutrale Regelung eine geschützte Gruppe besonders benachteiligt. Auch Belästigung und sexuelle Belästigung sind erfasst.
Welche Ansprüche habe ich?
Sie können eine angemessene Entschädigung für immaterielle Schäden sowie Ersatz materieller Schäden verlangen (§ 15 AGG). Ein Anspruch auf Einstellung oder Beförderung folgt daraus aber nicht.
Welche Frist muss ich beachten?
Der Anspruch muss innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis der Benachteiligung schriftlich geltend gemacht werden (§ 15 Abs. 4 AGG). Diese kurze Frist wird häufig übersehen.
Häufige Fragen
Welche Merkmale schützt das AGG?
Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter und sexuelle Identität.
Welche Entschädigung kann ich verlangen?
Eine angemessene Geldentschädigung, deren Höhe vom Einzelfall abhängt (§ 15 AGG).
Wie schnell muss ich reagieren?
Innerhalb von zwei Monaten ab Kenntnis (§ 15 Abs. 4 AGG).
Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: §§ 1, 3, 7, 15 AGG.

Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.
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