- Eine fristlose Kündigung braucht einen wichtigen Grund (§ 626 BGB).
- Sie muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erklärt werden (§ 626 Abs. 2 BGB).
- Häufig ist sie unverhältnismäßig und damit unwirksam.
- Die 3-Wochen-Klagefrist gilt auch hier.
Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis sofort. Sie ist nur bei einem wichtigen Grund zulässig und an strenge Voraussetzungen gebunden.
Wann ist eine fristlose Kündigung zulässig?
Nur wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar macht (§ 626 BGB), etwa Diebstahl, Betrug oder grobe Beleidigungen.
Welche Frist muss der Arbeitgeber wahren?
Der Arbeitgeber muss die fristlose Kündigung innerhalb von zwei Wochen erklären, nachdem er von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB). Wird diese Frist versäumt, ist die fristlose Kündigung unwirksam.
Warum scheitern viele fristlose Kündigungen?
Weil sie das schärfste Mittel sind, prüfen Gerichte streng. Oft fehlt die nötige vorherige Abmahnung oder die Zwei-Wochen-Frist wurde versäumt. Nicht selten wird die fristlose in eine ordentliche Kündigung umgedeutet.
Was sollte ich tun?
Handeln Sie sofort: Auch gegen eine fristlose Kündigung müssen Sie binnen drei Wochen Kündigungsschutzklage erheben. Melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Bekomme ich nach fristloser Kündigung Arbeitslosengeld?
Möglicherweise mit Sperrzeit. Eine erfolgreiche Klage kann das verhindern.
Wie schnell muss der Arbeitgeber fristlos kündigen?
Innerhalb von zwei Wochen ab Kenntnis des Kündigungsgrundes (§ 626 Abs. 2 BGB).
Brauche ich auch hier eine Klage?
Ja, binnen drei Wochen ab Zugang (§ 4 KSchG).
Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 626 BGB; § 4 KSchG. Vgl. Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2024.

Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.
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