- Voraussetzung ist ein vorwerfbarer Pflichtverstoß im Arbeitsverhältnis.
- Grundsätzlich ist zuvor eine einschlägige Abmahnung erforderlich.
- Die Kündigung muss verhältnismäßig sein; ein milderes Mittel hat Vorrang.
- Auch hier gilt die 3-Wochen-Klagefrist (§ 4 KSchG).
Die verhaltensbedingte Kündigung knüpft an ein steuerbares Fehlverhalten des Arbeitnehmers an. In aller Regel ist vorher eine Abmahnung nötig.
Wann ist eine verhaltensbedingte Kündigung möglich?
Sie setzt einen steuerbaren Pflichtverstoß voraus, etwa wiederholtes Zuspätkommen, unentschuldigtes Fehlen oder Arbeitsverweigerung. Das Verhalten muss dem Arbeitnehmer vorwerfbar sein.
Warum ist die Abmahnung wichtig?
Die Abmahnung gibt dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Verhaltensänderung und ist meist Voraussetzung der Kündigung. Sie muss das Fehlverhalten konkret benennen und Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen. Ohne einschlägige Abmahnung ist die Kündigung oft unwirksam.
Wann ist keine Abmahnung nötig?
Bei besonders schweren Pflichtverstößen, etwa Diebstahl oder Tätlichkeiten, kann eine Abmahnung entbehrlich sein. Hier kommt sogar eine fristlose Kündigung in Betracht.
Wie kann ich mich wehren?
Prüfen Sie, ob eine wirksame Abmahnung vorlag, ob der Vorwurf zutrifft und ob die Kündigung verhältnismäßig ist. Innerhalb von drei Wochen kann Kündigungsschutzklage erhoben werden.
Häufige Fragen
Brauche ich vor der Kündigung immer eine Abmahnung?
In der Regel ja, außer bei besonders schweren Pflichtverstößen.
Kann ich gegen eine Abmahnung vorgehen?
Ja, Sie können ihre Entfernung aus der Personalakte verlangen oder eine Gegendarstellung aufnehmen lassen.
Wie viele Abmahnungen sind nötig?
Es gibt keine feste Zahl. Bei gleichartigen, fortgesetzten Verstößen kann schon eine Abmahnung genügen.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 1 Abs. 2 KSchG; § 314 BGB. Vgl. Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2024.

Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.
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