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Urlaubsabgeltung bei Kündigung: Geld für offenen Urlaub

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Bei Beendigung wird nicht genommener Urlaub abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).
  • Die Abgeltung ist ein finanzieller Ausgleich für offene Urlaubstage.
  • Maßgeblich ist der zum Beendigungszeitpunkt bestehende Resturlaub.
  • Achten Sie auch hier auf Ausschlussfristen.

Wer das Unternehmen verlässt und noch Urlaub offen hat, verliert ihn nicht: Nicht genommener Urlaub wird ausgezahlt.

Wann besteht ein Anspruch auf Urlaubsabgeltung?

Endet das Arbeitsverhältnis und konnte der Urlaub nicht mehr genommen werden, ist er finanziell abzugelten (§ 7 Abs. 4 BUrlG). Das gilt unabhängig vom Grund der Beendigung.

Wie wird die Abgeltung berechnet?

Maßgeblich ist der bei Beendigung noch offene Urlaub. Pro offenem Urlaubstag wird das durchschnittliche Arbeitsentgelt zugrunde gelegt. Bei unterjährigem Ausscheiden wird der Jahresurlaub anteilig berechnet.

Was gilt bei Freistellung?

Wird der Arbeitnehmer bis zum Ende der Kündigungsfrist unwiderruflich freigestellt, kann der Urlaub darauf angerechnet werden. Das sollte im Vertrag oder im Freistellungsschreiben klar geregelt sein.

Bis wann muss ich die Abgeltung fordern?

Zeitnah nach Beendigung, da tarifliche oder vertragliche Ausschlussfristen den Anspruch sonst entfallen lassen können.

Häufige Fragen

Wird offener Urlaub bei Kündigung ausgezahlt?

Ja, nicht genommener Urlaub wird abgegolten (§ 7 Abs. 4 BUrlG).

Gilt das auch bei Eigenkündigung?

Ja, der Anspruch besteht unabhängig vom Grund der Beendigung.

Kann der Urlaub während der Freistellung verbraucht werden?

Ja, bei unwiderruflicher Freistellung kann er angerechnet werden.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 7 Abs. 4 BUrlG; st. Rspr. BAG.

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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