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Schlechtes Arbeitszeugnis: Berichtigung und Klage

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Sie haben Anspruch auf ein wohlwollendes und wahres Zeugnis.
  • Bei falschen oder abwertenden Formulierungen besteht ein Berichtigungsanspruch.
  • Für eine Note besser als befriedigend trägt der Arbeitnehmer die Darlegungslast.
  • Im Streit hilft die Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Ein schlechtes oder versteckt abwertendes Zeugnis kann die Jobsuche erheblich erschweren. Arbeitnehmer haben aber einen Anspruch auf Berichtigung.

Wann kann ich Berichtigung verlangen?

Wenn das Zeugnis unwahre Tatsachen enthält, gegen die Grundsätze der Zeugniswahrheit und des Wohlwollens verstößt oder durch versteckte Formulierungen abwertet. Auch eine fehlende Schlussformel kann gerügt werden.

Wer muss was beweisen?

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gilt die Note befriedigend als Ausgangspunkt: Wer eine bessere Note möchte, muss überdurchschnittliche Leistungen darlegen; eine schlechtere Note muss der Arbeitgeber begründen.

Wie läuft eine Zeugnisberichtigungsklage ab?

Sie wird beim Arbeitsgericht erhoben. Häufig wird über einzelne Formulierungen ein Vergleich geschlossen. Eine anwaltliche Prüfung der Formulierungen ist sinnvoll, weil viele Wendungen als Geheimcode wirken.

Bis wann muss ich handeln?

Zeitnah, denn der Anspruch kann verwirken oder tariflichen Ausschlussfristen unterliegen. Verlangen Sie die Berichtigung daher rasch und schriftlich.

Häufige Fragen

Habe ich Anspruch auf eine bestimmte Note?

Auf befriedigend grundsätzlich ja; für eine bessere Note müssen Sie Ihre Leistungen darlegen.

Kann ich ein neues Zeugnis einklagen?

Ja, mit der Zeugnisberichtigungsklage vor dem Arbeitsgericht.

Was sind Geheimcodes im Zeugnis?

Scheinbar positive Formulierungen mit abwertender Bedeutung, etwa er bemühte sich.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 109 GewO; st. Rspr. BAG (u. a. 9 AZR 584/13). Vgl. Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2024.

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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