- Ein Zwischenzeugnis können Sie bei berechtigtem Interesse verlangen.
- Typische Anlässe sind Vorgesetztenwechsel, Umstrukturierung oder Elternzeit.
- Es ist wie ein Endzeugnis aufgebaut, nur in der Gegenwartsform.
- Das spätere Endzeugnis darf davon ohne sachlichen Grund nicht nach unten abweichen.
Ein Zwischenzeugnis dokumentiert Leistung und Verhalten während des laufenden Arbeitsverhältnisses. Es ist wichtig bei Vorgesetztenwechsel, internen Veränderungen oder einer geplanten Bewerbung.
Wann habe ich Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Ein Anspruch besteht bei einem berechtigten Interesse, etwa beim Wechsel des Vorgesetzten, bei Umstrukturierungen, vor einer Elternzeit oder wenn eine Bewerbung ansteht. Teils ergibt sich der Anspruch auch aus Tarifvertrag oder betrieblicher Übung.
Was sollte im Zwischenzeugnis stehen?
Wie das Endzeugnis enthält es Angaben zu Tätigkeit, Leistung und Verhalten, jedoch in der Gegenwartsform. Es sollte wohlwollend und wahr formuliert sein und eine klare Gesamtnote erkennen lassen.
Welche Bedeutung hat es für das Endzeugnis?
Das Zwischenzeugnis bindet den Arbeitgeber faktisch: Ein späteres Endzeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen. Deshalb ist ein gutes Zwischenzeugnis ein wertvoller Anker.
Was tun bei einer schlechten Bewertung?
Sie können eine Berichtigung verlangen. Bei Streit hilft eine anwaltliche Prüfung der Formulierungen und gegebenenfalls eine Klage.
Häufige Fragen
Habe ich immer Anspruch auf ein Zwischenzeugnis?
Nur bei berechtigtem Interesse, etwa Vorgesetztenwechsel oder bevorstehende Bewerbung.
Bindet das Zwischenzeugnis den Arbeitgeber?
Ja, das Endzeugnis darf ohne sachlichen Grund nicht schlechter ausfallen.
In welcher Zeitform wird es geschrieben?
In der Gegenwartsform, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 109 GewO; § 241 Abs. 2 BGB. Vgl. Pauly/Osnabrügge, Handbuch Kündigungsrecht, 6. Aufl. 2024.

Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.
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