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Überstunden: Wann müssen sie bezahlt werden?

Das Wichtigste in 30 Sekunden
  • Überstunden sind zu vergüten, wenn sie angeordnet, gebilligt oder geduldet wurden.
  • Pauschale Abgeltungsklauseln sind oft unwirksam, wenn sie unklar sind.
  • Den Umfang der Überstunden muss grundsätzlich der Arbeitnehmer darlegen.
  • Eine gute Dokumentation ist daher entscheidend.

Ob Überstunden zu bezahlen sind, sorgt häufig für Streit. Entscheidend sind die vertraglichen Regelungen und ein sauberer Nachweis.

Wann sind Überstunden zu bezahlen?

Eine Vergütungspflicht besteht, wenn die Überstunden vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder zumindest geduldet wurden und betrieblich notwendig waren. Eine Vergütung kann sich auch aus Vertrag, Tarifvertrag oder der Verkehrserwartung ergeben (§ 612 BGB).

Sind Pauschalklauseln wirksam?

Klauseln wie mit dem Gehalt sind alle Überstunden abgegolten sind häufig unwirksam, weil unklar bleibt, wie viele Überstunden erfasst sind. Eine Pauschalabgeltung muss transparent und begrenzt sein, um wirksam zu sein.

Wie weise ich Überstunden nach?

Im Prozess muss der Arbeitnehmer darlegen, an welchen Tagen er wie lange über die reguläre Arbeitszeit hinaus gearbeitet hat und dass dies veranlasst war. Eine eigene Zeiterfassung, E-Mails und Dienstpläne helfen erheblich.

Was gilt zur Arbeitszeiterfassung?

Nach der Rechtsprechung sind Arbeitgeber verpflichtet, ein System zur Erfassung der Arbeitszeit einzuführen. Das verbessert die Beweislage zugunsten der Arbeitnehmer bei Überstunden.

Häufige Fragen

Muss ich Überstunden leisten?

Nur wenn dies vertraglich, tariflich oder bei Notfällen vorgesehen ist.

Sind alle Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?

Nur bei einer wirksamen, transparenten Klausel; pauschale Formulierungen sind oft unwirksam.

Wer muss die Überstunden beweisen?

Grundsätzlich der Arbeitnehmer, daher ist eine genaue Dokumentation wichtig.

Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: § 612 BGB; ArbZG; st. Rspr. BAG zur Darlegungslast.

Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Arbeitsrecht Düsseldorf
Rechtsanwalt Stephan Wehrbein – Schwerpunkt Arbeitsrecht
Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.

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