- Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage (6-Tage-Woche), also 20 Tage bei einer 5-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
- Urlaub verfällt grundsätzlich am Jahresende, teils bis zum 31. März des Folgejahres.
- Der Verfall tritt nur ein, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig auf den drohenden Verfall hingewiesen hat.
- Ohne diesen Hinweis bleibt der Urlaub bestehen.
Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt. Wichtig ist vor allem, wann Resturlaub verfällt und wann eben nicht.
Wie viel Urlaub steht mir zu?
Das Bundesurlaubsgesetz garantiert mindestens 24 Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche, was 20 Arbeitstagen bei einer Fünf-Tage-Woche entspricht (§ 3 BUrlG). Arbeits- und Tarifverträge sehen oft mehr vor.
Wann verfällt Resturlaub?
Grundsätzlich ist Urlaub im laufenden Kalenderjahr zu nehmen. Eine Übertragung ins Folgejahr bis zum 31. März ist nur bei dringenden betrieblichen oder persönlichen Gründen möglich.
Welche Hinweispflicht hat der Arbeitgeber?
Nach der Rechtsprechung verfällt Urlaub nur, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig und konkret aufgefordert hat, den Urlaub zu nehmen, und auf den drohenden Verfall hingewiesen hat. Unterbleibt das, verfällt der Urlaub nicht.
Was gilt bei langer Krankheit?
Bei durchgehender Arbeitsunfähigkeit verfällt der gesetzliche Urlaub erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Häufige Fragen
Wie viele Urlaubstage stehen mir mindestens zu?
20 Tage bei einer Fünf-Tage-Woche (§ 3 BUrlG).
Verfällt mein Urlaub automatisch zum Jahresende?
Nur, wenn der Arbeitgeber Sie zuvor auf den Verfall hingewiesen hat.
Was passiert mit Urlaub bei langer Krankheit?
Er verfällt erst 15 Monate nach Ende des Urlaubsjahres.
Rechtsgrundlagen & weiterführende Fachliteratur: §§ 1, 3, 7 BUrlG; EuGH und BAG zur Hinweisobliegenheit.

Seit 2017 als Rechtsanwalt zugelassen, Tätigkeitsschwerpunkte Arbeits- und Verkehrsrecht. Erfahrung in Prozessführung und Abfindungsverhandlungen aus einer bundesweit tätigen Arbeitsrechtskanzlei.
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